In "Auftrag" von K-Lau-s folgender Beitrag Die Münsteraner haben nicht etwa eine Lücke im Gesetz entdeckt sondern schlichtweg einen Punkt des 1. Flickschustererlass vom 5.10.2010 umgesetzt, nach dem sie sich nach eigenem Gutdünken keine Bescheinigungen vorlegen lassen brauchen, wenn sie das so entscheiden.
Das ist auch uns seit dem 5.10.2010 bekannt. Ich hatte mehrfach darauf hingewiesen.
Dieser wichtige Punkt ist nur e i n Bestandteil des feigen Remmel`schen Ausweichmanövers, um spätere Verantwortung auf die Kommunen abzuschieben zu können, falls –wie vorhersehbar- das soziale Chaos ausbricht.
Auch dieser Punkt wurde in der Runde bisher nicht wirklich zur Kenntnis genommen …
(S. 8 oben) „Auch bei einem generellen Verzicht von Kommunen zur Vorlage von Bescheinigungen müsste die Unterer Wasserbehörde prüfen, inwieweit die damit einhergehende Verschiebung oder Nichtdurchführung von Sanierungsmaßnahmen privater Kanäle vertretbar ist“
Da dort in Münster (wie in MG und vielerorts in NRW) kein trinkwasserwirtschaftlicher Bedarf besteht, haben die in Münster so entschieden – Punkt. Da wird auch die untere Wasserbehörde nichts rechtlich Relevantes mehr meckern können. Abgesehen davon wird angezweifelt, ob diese Behörde da überhaupt mitreden darf. Gut und neu ist, dass die Münsteraner das v o r h e r bekannt geben.
Herr Umweltminister Remmel bestätigt das noch einmal ausdrücklich in seinem Schreiben an den Lübbecker Rat (Neue Westfälische 2011 29.8.011):
Tenor: „Grundsätzlich ändert sich an der gesetzlichen Verpflichtung nichts“ fasst Ulrich Brune vom Lübbecker Bauamt das Schreiben aus Düsseldorf zusammen. Zugleich weist er darauf hin, das das Gesetz nicht regelt, ob der Hausbesitzer eine Bescheinigung vorlegen muss,
mfG
Klaus Lau, BI - MG