30.01.2012
„Sie bestreiten die Gefahr von austretendem Abwasser? – Ja!“
Ein Streitgespräch mit den Professoren Weinig (Bielefeld) und Hepcke (Münster) über das Für und Wider der Dichtheitsprüfung
Professor Dr.-Ing. Hartmut Hepcke von der FH Münster hat in einer Stellungnahme die Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen stark kritisiert. Daraufhin hat Professor Dr.-Ing. Johannes Weinig von der FH Bielefeld ein Gegenpapier pro Dichtheitsprüfung verfasst. Der infodienst hat beide Wissenschaftler zum Gespräch eingeladen.
infodienst: Professor Hepcke, laut Ihrer Stellungnahme verletzt der § 61a LWG NRW das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, die UN-Menschenrechtscharta und die europäische Menschenrechtskonvention. Haben Sie das für uns nicht auch eine Nummer kleiner?
Hepcke: Der § 61a stellt durch die verpflichtende Dichtheitsprüfung die Unschuldsvermutung auf den Kopf. Und bei uns gilt nun mal generell, dass erst dann etwas bestraft werden kann, wenn ...................... .
http://komnetgew.de/home/news_detailseite/datum/2012/01/30/sie-bestreiten-die-gefahr-von-austretendem-abwasser-ja.htm
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Gruß
Uwe Gellrich