Folgender Beitrag ist von Ullrich Hippchen aus Lindlar:
Hallo zusammen,
die Verbraucherzentrale NRW hat zu Drainagen eine etwas andere Einstellung als unser Umweltminister in NRW.
Architekten, Fachleute vom Bau und seit Juli 2011 auch die Verbraucherzentrale NRW plädieren für Drainagen. In ihrem aktualisierten Ratgeber „Feuchtigkeit im Haus“ weist die Verbraucherzentrale NRW darauf hin, dass Drainagen insbesondere in Hanglagen Wasser von einem Gebäude fernhalten. Aber auch in ebenen Grundstücken seien Drainagen nötig, wenn der Boden so beschaffen ist, dass er kein Regen- und Schmelzwasser abführt (Siehe BLZ vom 26.07.2011) oder: http://www.news.de/wirtschaft/855204347 ... rainage/1/
In dem Erlass zu § 61a vom 05.10.2010 hieß es zu Drainagen noch unter Punkt 4.:
4. Drainageanschlüsse am Schmutz-oder Mischwasserkanal:
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass Drainageanschlüsse an Schmutz- oder Mischwasserkanäle grundsätzlich eine (positive) Bescheinigung der Dichtheit ausschließen. Das gilt auch, wenn die überprüfte Kanalisation ansonsten schadensfrei ist.
In dem geänderten Erlass vom 17.06.2011 rudert das Ministerium bereits teilweise zurück und macht in dem gleichen Punkt „Drainageanschlüsse am Schmutz- oder Mischwasserkanal“ die Einschränkung: „Dies bedeutet nicht, dass der private Grundstücksbesitzer in jedem Fall den Drainageanschluss zu entfernen hat.“ In einer zugehörigen Verordnung überlässt der Minister die Entscheidung darüber jedoch der jeweiligen Kommune, womit bereits der Willkür Tür und Tor geöffnet wird.
Die Notwendigkeit für das ursprünglich zwangsweise Abklemmen der Drainage wurde damit begründet, dass Keller durch Drainageleitungen im Wasser stehen können und dadurch Schaden nehmen können. Die Verbraucherzentrale sieht das wie der betroffene Bürger allerdings völlig anders und erachtet Drainagen als nützlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hippchen
Bürgerinitiative „Alles-dicht-in-Lindlar“
