Laumann unterstützt Bürgerinitiative




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Laumann unterstützt Bürgerinitiative

Beitragvon Jos Oude Moleman » Fr 7. Okt 2011, 16:29

Borkener Zeitung (Rheine) VON JENS KAMPFERBECK

Rheine. Die Bürgerinitiative (BI) gegen die Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse („Alles dicht in Rheine“) hat prominente Unterstützung erhalten: Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Düsseldorfer Landtag, Karl-Josef Laumann, sicherte den Vertretern der BI zu, sich für eine bürgerfreundlichere Umsetzung des umstrittenen Paragrafen im Landeswassergesetz einzusetzen - wenngleich er die Dichtheitsprüfung grundsätzlich verteidigte. „Wir können keine undichten Leitung dulden, aber wir müssen auf das Portemonnaie der Menschen achten“, sagte Laumann in einem Gespräch mit den Vertretern der BI.

So könne er sich vorstellen, eine Dichtheitsprüfung mit Kamera oder Durchlaufprüfung zuzulassen. Die umstrittene Druckprüfung dagegen lehne er ab. Sollte das Landesumweltministerium die Umsetzung des Gesetzes nicht bürgerfreundlicher gestalten, werde die CDU den Konsens in dieser Frage mit Rot-Grün aufkündigen, sagte Laumann. Er regte ferner an, das Thema Dichtheitsprüfung künftig bundeseinheitlich zu regeln. Gerade im grenznahen Raum zu Niedersachen herrsche großes Unverständnis, warum die Prüfung in NRW wesentlich bürgerunfreundlicher sei, als im Nachbarbundesland. Bis zu einer einheitlichen Regelung könne die Dichtheitsprüfung ausgesetzt werden.

Gleichzeitig warnte Laumann davor, Panik zu schüren. „Wir dürfen nicht mit Zahlen jonglieren, die eine alte Oma in Angst und Schrecken versetzen“, forderte der CDU-Fraktionschef.

Die Vertreter der BI zeigten sich nach dem Gespräch zufrieden. „Die Schnittmenge ist groß. Der arbeitet mit gesundem Menschenverstand“, sagte Pall Wallrabenstein. Auch Dieter Kassenbeck und Harald Vosberg zeigten sich zufrieden.

Das Thema Dichtheitsprüfung ist damit aber noch nicht beendet. Der Stadtrat soll am kommenden Dienstag auf Antrag der FDP-Fraktion eine Resolution verabschieden, in der das Land aufgefordert wird, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben. Nordrhein-Westfalen sei eines der wenigen Bundesländer, das eine landesrechtliche Vorschrift zur Dichtheitsprüfung erlassen habe, obwohl die Gesetzgebungskompetenz auf den Bund übergegangen sei. NRW dürfe keinen landespolitischen Alleingang unternehmen, fordert die FDP. Die Technischen Betriebe Rheine sollen ferner werden bis auf Weiteres keinen Gebrauch von dem Ermessungsspielraum machen, die Nachweise der Dichtheitsprüfung systematisch zu prüfen. Eine Kontrolle soll stattdessen nur in begründeten Fällen, etwa bei Verdacht auf eine Fehleinleitung, die Einleitung von Drainagewasser, Fremdwasserzufluss oder bei erkennbaren Schäden an der Grundstücksentwässerungsanlage, erfolgen.
Das Land braucht dressierte Kanalratten
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Jos Oude Moleman
 
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Re: Laumann unterstützt Bürgerinitiative

Beitragvon Uwe-Heek » So 9. Okt 2011, 16:16

KOMMENTARE zum (Artikel :?: )

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Abzocke an Hauseigentümern

Es gibt keinen einzigen belastbaren wissenschaftlichen Beweis für flächendeckende Undichte von Abwasserkanälen u n t e r und v o r Privathäusern in NRW - erst recht nicht über die behauptete Trinkwasserbelastung -
daher die Forderungen:

° Der Vollzug des § 61 a LWG NRW ist im Punkt der flächendeckenden Dichtheitsprüfung bis zu einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung auszusetzen, nach der die alleinige Satzungskompetenz nach wissenschaftlich begründeten und transparent darzulegenden Bedürfnissen den einzelnen Kommunen zusteht (z.B. Niedersachsen und andere).
§ 61 (Abs. 3) WHG: (gilt seit 01.03.2010)
„Durch Rechtsverordnung … können insbesondere Regelungen über die Ermittlung der
Abwassermenge, die Häufigkeit und die Durchführung von Probenahmen, Messungen und Analysen einschließlich der Qualitätssicherung, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die Voraussetzungen getroffen werden, nach denen KEINE Pflicht zur Selbstüberwachung besteht.“
------------

• Nahezu 100 % erfüllte weitergehende Abwasserbehandlung (bereits 1995 in Deutschland
erreicht; EU-Bericht 2009)
• Trinkwasserqualität hervorragend, Beanstandungsquote Trinkwasser lt. Umweltbundesamt 0,08 %
• Hochdruckreinigung zerstört erst die Exfiltrationsabdichtungen und ständig trocken liegende
obere Dichtungsteile
• Vernichtung von Milliarden Euro Bürgervermögen ohne messbare Gegenwertquote, weder für Umwelt noch für Bürger
• Absehbare soziale Abstürze mit erheblichen Folgen auch für die kommunalen Kassen
• Dichtheitsprüfung 500 € - 1.000 € plus ggf. Kosten für Orten des Kanals und Hacken diverser Kopflöcher als Ersatz für fehlende Revisionslöcher bereits für die Kamerabefahrung
• Sanierung 300 € - 500 € pro lfd. Meter (= 5.000 € - 15.000 €)
• Die angekündigten finanziellen Erleichterungen sind meist Makulatur:
• a) Oma Schmitz & Co., Hartz IV-Empfänger, Arbeitslose und Rentner
zahlen mangels steuerpflichtiger Einkünfte keine Einkommensteuer -
können also auch nichts davon abziehen.
• b) Steuerabzüge von Handwerkerleistungen nach § 35 a Abs. 3 EStG
sind mit max. 600 € / 1.200 € begrenzt und oft bereits durch
anderweitige Reparaturbudgetplanungen voll ausgeschöpft. Die
Dichtheitsprüfung ist wie eine Gutachterleistung überhaupt nicht
begünstig.
• c) Zuschuss zur Fremdwassersanierung nur bei einem Fremdwasserschwerpunktprogramm
der Kommune und einem Nachweis, dass das Fremdwasserproblem von den privaten Kanälen und nicht aus dem öffentlichen Kanalanteil herrührt - was schwierig sein kann.
• d) Auch der zinsgünstigste Kredit ist aus dem erwirtschafteten
Erwerbs- oder Renteneinkommen zurück zu zahlen.

Frosch1 geschrieben am 09.10.2011 15:09
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Die Kassen der Unternehmer füllen...

Viel Rauch um nichts.Kein Mensch braucht sowas.Die lokalen Politiker halten sich bedeckt.Kuschen lieber, als mal Stellung zu beziehen.Herrn Laumann zolle ich meinen Respekt das er sich einsetzen will.
Diese ganze Gedöns gehört weg,Bundesweit ,vor mir aus ausgesetzt bis 2111.
Kostet nur unnötig Geld,was man besser in die Renovierung setzen kann,wo ich was von habe und was nicht im wahrsten Sinne des Wortes im Boden versickert oder in Taschen von lokalen Dienstanbietern für die Dichtigkeitsprüfung.

bigone geschrieben am 07.10.2011 22:13
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Pall Wallrabenstein...
sollte lieber Dinge tun, von denen er Ahnung hat. Zum Beispiel am Dio weitermusizieren...

mvnoline geschrieben am 07.10.2011 09:38
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Bundeseinheitlich ?

Am besten EU-einheitlich. Dan gibt es die Prüfung nie.

Der Bauer darf seine Gülle auf das Feld spritzen, soviel er will. Wenn aber ein par Tropfen Pipi durch eine Abwasserleitung entweichen, soll der Hausbesitzer afwändig sanieren.

Verstehe das wer will.

almahar geschrieben am 07.10.2011 09:21
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