SPD: Sonja Jürgens: Ich setze mich ein




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SPD: Sonja Jürgens: Ich setze mich ein

Beitragvon Uwe-Heek » Do 12. Apr 2012, 11:31

Wahlkreis 78/ Borken II (Ahaus-Gronau):
• SPD: Sonja Jürgens, Dipl. Sozialarbeiterin, Gronau, Fraktionsvorsitzende SPD Gronau, Leiterin Grow in Gronau.

http://www.sonja-jürgens.de/politisches/74-dichtigkeitspruefung

Dichtigkeitsprüfung


Warum überhaupt?

Nach § 61 a des Landeswassergesetzes NRW ist eine Erstüberprüfung der privaten Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 vorgeschrieben. Aus diesem Grund müssen alle Hausbesitzer bis zu diesem Zeitpunkt die Dichtigkeitsprüfung durchführen.

Wozu dient die Dichtigkeitsprüfung?

Die Dichtigkeitsprüfung soll undichte Stellen in der Abwasserleitung des Hauses aufdecken. Untersucht wird bei privaten Häusern der Bereich, an dem die Abwasserleitung das Haus verlässt und dem Punkt, an dem sie in den öffentlichen Abwasserkanal übergeht. Dies erfolgt z. B. durch eine computergesteuerte Druckprüfung, die offenlegt, ob der Kanal undichte Stellen aufweist. Ziel der Dichtigkeitsprüfung ist es, der Verunreinigung des Grundwassers entgegenzuwirken und so eine Belastung des Trinkwassers zu verhindern.

Widerstand gegen die Dichtigkeitsprüfung:

In vielen Kommunen erhebt sich Widerstand in Form von Bürgerinitiativen gegen den Zwang zur Dichtigkeitsprüfung. Auch in Gronau brennt den Bürgern das Thema unter den Nägeln! Insbesondere wird der Nutzen einer solchen Prüfung in Frage gestellt, die u. U. mit nicht unerheblichen Kosten für den Hauseigentümer verbunden ist (z. B. auf Grund von Beschädigungen der Leitungen durch die Prüfung). Auch sind die behaupteten Umweltschäden durch undichte Leitungen im Allgemeinen nicht belegbar und werden von zahlreichen Experten bestritten. Desweiteren kann kaum jemand verstehen, dass es die Dichtigkeitsprüfung in NRW gibt, während in anderen Bundesländern diese Pflicht nicht besteht. In diesem Zusammenhang wird insbesondere kritisiert, dass keine bundeseinheitliche Regelung existiert. Die Bürger in NRW werden zu kostspieligen Maßnahmen herangezogen, während derzeit noch über eine bundeseinheitliche Regelung mit ungewissem Ausgang diskutiert wird.

Ich setze mich ein :
1. Von einer systematischen und flächendeckenden Kontrolle mit Zwangseinforderung der Dichtigkeitsnachweise abzusehen.
2. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Dichtigkeitsprüfung.
3. Eine den Umständen angepasste flexible Prüfmethode, die je nach Beschaffung der Immobilie auch individuelle, kostengünstige Methoden der Prüfung zulässt.
4. Ein umfassendes Informations-, Kommunikations- und Beratungskonzept für die Bürgerinnen und Bürger.
5. Fristverlängerung für die Erstüberprüfung bis zum Jahr 2023.
6. Berücksichtigung von sozialen Härtefällen.
Uwe-Heek
 
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Registriert: Do 25. Aug 2011, 15:51

von Anzeige » Do 12. Apr 2012, 11:31

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