Entwurf einer Rechtsverordnung zur Prüfung der Dichtheit von




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Entwurf einer Rechtsverordnung zur Prüfung der Dichtheit von

Beitragvon Uwe-Heek » Mi 25. Jan 2012, 07:38

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Uwe Gellrich
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http://nachrichten.rp-online.de/regiona ... -1.2685087

Kanal-Tüv in NRW: Rot-Grün legt neue Pläne vor
zuletzt aktualisiert: 25.01.2012 - 02:30

Düsseldorf (gmv). Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat gestern den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Prüfung der Dichtheit von Kanälen vorgelegt. Bislang war vorgesehen, den Wasserverbrauch einer Familie zum Kriterium für eine Dichtheitsprüfung zu machen: Wer mehr als 200 Kubikmeter pro Jahr verbraucht, sollte die Prüfung machen. Jetzt hat sich Rot-Grün von diesem Plan verabschiedet. Künftig soll die Zahl der Wohneinheiten maßgeblich sein. Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten sollen von den strengen Auflagen befreit werden. Unklar ist noch, ob die Prüfung bis zum Jahr 2023 oder nur bei dem Verdacht eines Schadens durchgeführt werden muss. Die CDU begrüßte die Korrektur als Schritt in die richtige Richtung.
Quelle: RP
Uwe-Heek
 
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