7. April 2012 DIE LINKE.
Antworten auf die Fragen vom Verband Haus & Grund
Zu den Fragen und Antworten zu den Themen Bauen und Wohnen
Die Landtagsverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass § 61 a Landeswassergesetz formell verfassungswidrig ist. Werden Sie daher § 61 a Landeswassergesetz ersatzlos streichen?
Ja.
Sind Sie für die Aussetzung der Dichtheitsprüfung, bis eine bundeseinheitliche Regelung beschlossen worden ist?
Ja.
Sind Sie für eine Dichtheitsprüfung, die nur noch im begründeten Einzelfall erforderlich ist?
Ja.
In welchen Fällen soll die Dichtheitsprüfung nur noch erforderlich sein?
In Wasserschutzgebieten……………….. .
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